Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und die kann im Falle einer ignorierten Künstlersozialkasse recht unangenehm werden. Aber was haben Feng Shui Berater mit Künstlern zu tun?
Erst einmal gar nichts, es sei denn sie sind künstlerisch tätig. Aber diese Aussage ist trügerisch, denn jeder Unternehmer und jeder Selbständige der nicht nur gelegentlich künstlerische Leistungen in Anspruch nimmt, ist verpflichtet seinen Beitrag an eben jene Künstlersozialkasse abzuführen.
Eine künstlerische Leistung ist hier schon ein Text den man sich anfertigen lässt, oder ein Webdesign, Flyerdesign, Logo, Visitenkarte etc… Alles Dinge bei denen man im Traum nicht daran denken würde, dass dadurch ein Beitrag an irgendjemand abzuführen sei. Zumal man nur äußerst selten darauf hingewiesen wird.
Dem ist aber so, die Künstlersozialkasse nimmt derzeit knapp 5% des Rechnungsbetrages einer künstlerischen Leistung, sie darf sogar Betriebsprüfungen durchführen und etliche Jahre rückwirkend kassieren. Zudem drohen saftige Strafen, wenn man sich nicht von sich aus dort meldet.
Um das Thema auch in Feng Shui Kreisen bekannt zu machen, habe ich die Anwältin Frau Dr. Kirsten König (www.bkp-kanzlei.de) gebeten, einen Einführungsartikel zu diesem Thema zu verfassen.
Da dieser für einen Blogbeitrag deutlich zu umfangreich ist, liegt er hier: www.feng-shui-suche.de/information-kuenstlersozialkasse.html
Roland Steiner
Der gerne Künstler finanziert
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