Tante verseucht Haus mit Insektengift

Das ist der Albtraum einer jeden Familie: das Haus verseucht von Insektengift, unbewohnbar, und keiner kann sagen, wie man das Zeug wieder los wird.
So geht es einer Familie in Balkhausen, die mit der Großtante im Haus lebte. Diese Großtante leidet anscheinend unter einer krankhaften Ungezieferphobie und hat jahrelang Insektengift versprüht. Damit hat sie das Haus unbewohnbar gemacht und den gesamten Hausrat verseucht. Im Hausstaub der Tante wurde das 2400-fache (!) des Grenzwerts, in der Wohnung er Familie immerhin noch das 140-fache des Grenzwerts für Insektizide gefunden. Die 85-jährige Tante hatte über Jahre ihre Wohnung mit dem Insektenmittel “Paral” bzw. “Raid” eingesprüht.

Im Urin der Familie wurde das 34-fache des Grenzwertes von Pyrethroid-Metablit gemessen. Pyrethroid-Metablit ist ein Abbaustoff des in dem Insektenschutzmittel enthaltenen Nervengiftes Permethrin. Permethrin gehört zu den schwerflüchtigen Schadstoffen und ist hochgiftig. Schließlich hat es ja uch die Aufgabe, in niedrigster Dosierung die maximale Wirkung zu erzielen. Permethrin findet man nicht nur in Insektensprays, sondern auch in Elektroverdampfern (gegen Mücken), Mottenkugeln, Teppichen und Matrazen. Bis vor wenigen Jahren wurde es sogar noch in Flugzeugen vor Interkontinetalflügen versprüht. Die gesundheitlichen Schädigungen reichen von Krebserregend, erbgut- und fruchtschädigend über eine Schädigung des Nervensystems, der Leber und der Nieren, bis zu Allergien, Neuralgien und Verhaltensstörungen. Der baubiologische Richtwert für Permethrin liegt übrigens bei < 0,2 mg/kg im Staub.

Die betroffene Familie leidet bereits unter massiven Atemwegsbeschwerden und die Großtante befindet sich sogar im Krankenhaus.

Leider kann der Familie niemand genau sagen, wie sie das Gift aus der Wohnung wieder herausbekommen. Sie haben bereits die Giftnot-Zentrale, Umwelt-Ambulanz und Gesundheitsamt kontaktiert, die mit widersprüchlichen Aussagen die Familie nur verwirrt haben. Selbst beim Hersteller des Insektizids wurde nachgefragt, aber die verweisen nur darauf, dass die Produkte alle mit der gültigen Gefahrstoffkennzeichnung gemäß EU-Verordnung im Verkehr sind. Was auch sonst!

Tatsache ist, dass eine Biozid-Sanierung immer unterschiedlich ausfällt, abhängig von Situation und Konzentration. Sogenannte sekundärkontaminierte Stoffe (Kleidungsstücke, Bettwäsche, Vorhänge, Teppiche, Bücher) sollte man entfernen oder zumindest gründlich abwaschen. Wie das mit Holzfußböden, Möbeln und Wänden aussieht, kann man aus der Ferne nicht sagen. Da muss ein Experte vor Ort her. Aber selbst da scheinen sich die Meinungen auseinanderzudriften. Vielleicht sollte die Familie mal einen Baubiologen kontaktieren, der sich auf Schadstoffe spezialisiert hat.

Man fragt sich wirklich, warum solche Gifte immer noch in den Regalen der Heimwerkermärkte zu finden und nicht schon längst verboten sind.

Birgit Geistbeck - Baubiologin IBN

Quelle: Kölner Stadtanzeiger

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1 Kommentar »

  Gerhard Zirkel schrieb am 7 September 2011 um 09:20 Uhr:

Hi Birgit,

ich meine mich erinnern zu können, dass ähnliches schon öfter beim Einsatz von Kammerjägern geschehen ist. Ein mal das falsche Gift in der falschen Konzentration erwischt und schon ist das Haus verseucht. Nur dass die Familie in deinem Beispiel niemanden auf Schadensersatz verklagen kann und die Hausratversicherung wird wohl auch abwinken.

Wieso solches Zeug noch verkauft wird ist doch klar, man kann Kohle damit machen. Ich finde sowieso, dass die Amerikaner im Irak an der ganz falschen Stelle nach chemischen und biologischen Kampfstoffen gesucht haben. Ein Besuch in Deutschen Bau- und Gartenmärkten wäre da ergiebiger gewesen :)

Gerhard

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