Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben eine gesetzliche Grundlage geschaffen, europäische Mindestschutzniveaus für Bauprodukte festzulegen. Die neue EU-Verordnung für die Vermarktung von Bauprodukten wird 2013 in Kraft treten.
Dann müssen Bauprodukte – auch Teppichböden, Tapeten oder Betonfertigteile – mit CE-Kennzeichnung besorgniserregende Stoffe deklarieren.
Somit kann die Europäische Kommission in Zukunft Schwellenwerte für gefährliche Stoffe festlegen, die aus Bauprodukten ausgasen oder in Boden oder Gewässer entweichen können. Architekten können dann mit diesen Angaben z.B. einschätzen, mit wieviel VOC (flüchtige organische Verbindungen) die Innenräume belastet sein werden.
An sich eine gute Sache, bleibt nur abzuwarten, wie hoch diese Schwellenwerte angesetzt werden. Hier geht’s zur Pressemeldung des Umweltbundesamtes.
Birgit Geistbeck
www.birgit-geistbeck.de
www.entruempeln-blog.de





