Farbenfroh auch in der Mietwohnung

In den vielen Jahren meiner Beratertätigkeit bin ich öfter mit der Aussage der Mieter „wir dürfen hier keine starke Farben verwenden“ konfrontiert worden. Dadurch wurden gezielte Farbkonzepte auf ein Minimum reduziert und das Ergebnis hat mich nicht immer überzeugt.
Damit ist ab sofort endgültig Schluss! Der Bundesgerichtshof (BHG, Aktenzeichen VIIIZR224/07 vom 18.06.2008) hat gestern entschieden, dass Vermieter keine bestimmten Farben vorschreiben dürfen. Diverse Renovierungsklausel, die bestimmte Farben vorgeben, z.B. „neutrale, deckende, helle Farben“ sind unwirksam und nicht zugelassen. Nur eine kleine Ausnahme ist weiter erlaubt, wenn beim Auszug renoviert werden muss, kann ein neutraler Anstrich vorgeschrieben werden.
Ich finde, ein toller Urteil mit dem nicht nur den Mietern, sondern auch uns, Feng-Shui-Beratern geholfen wurde.

Mit bunten Grüßen

Hedwig Seipel
www.fengshui-classic.de

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