Radiästhesie in Polen

Wie vor wenigen Tagen angekündigt, habe ich mich sehr intensiv mit der Übersetzung der polnischen Prüfungsordnung für den Beruf „Radiästhet“ beschäftigt. Es war keine leichte Aufgabe, doch es hat sich gelohnt.
Der Inhalt zeigt, dass man in Polen ganz anders als bei uns mit dem Thema umgeht. Dort ist es ein handwerklicher Beruf wie viele andere auch. Und das nicht seit gestern, sondern seit vielen Jahren. Die mir vorliegende Fassung der Prüfungsordnung ist aus dem Jahr 1989, doch sie ist sicher nicht die erste. Am meisten freut es mich, dass die Inhalte sehr sachlich, nachvollziehbar und wissensübergreifend gefasst sind. Keine Spur von Esokommerz!
Nachfolgend können Sie die Übersetzung des „Deckblattes“ der Prüfungsordnung mit dem Umriss der Inhalte und Anforderungen nachlesen. Die theoretische und praktische Fachprüfung der Radiästhesie umfasst 2 Hauptgebiete: geopathologische Zonen und Wassersuche mit Brunnenbau.
Da ich keine professionelle und autorisierte Übersetzerin bin, werde ich den kompletten Inhalt nicht publizieren. Selbstverständlich stelle ich die Inhalte im Rahmen von Arbeitskreisen und Fachtagungen den beteiligten Teilnehmern zur Verfügung. Wir brauchen doch das Rad nicht neu zu erfinden ;-) .

Viele Grüße
Hedwig Seipel
www.fengshui-classic.de

(Die nachfolgende Übersetzung ist frei, sinngemäß und ohne Gewährleistung)

Anforderungsstandards für handwerkliche Prüfung
für den Beruf „Radiästhet“ (im Original „Radiesetet“)

Code der beruflichen Qualifikation zur Nutzung als Berufsbezeichnung: 514404
Code der beruflichen Qualifikation als berufliche Ausbildung: außerschulische Bildung

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

Praktische Prüfung: besteht aus selbständiger Durchführung von praktischen Aufgaben

Theoretische Prüfung: wird mündlich und schriftlich durchgeführt:
1. Schriftliche Beantwortung von Fragen zu folgenden Fachthemen:
a. Buchhaltung
b. Berichtswesen und berufliche Dokumentation
c. Technische Zeichnung
d. Berufliche Sicherheitsbestimmungen (Verletzungen, Feuer etc.)
e. Grundlagen des Umweltschutzes
f. Grundlagen des Arbeitsrechts
g. Grundlagen der Betriebswirtschaft
2. Mündliche Prüfung bezieht sich auf folgende Themen:
a. Technologie
b. Maschinenbau und Werkzeugkunde
c. Materialkunde

(Anm. der Übersetzerin: Die allgemeine Prüfungsbeschreibung bezieht sich auf alle handwerkliche Berufe und wird je nach Beruf spezialisiert, s. weiter im Text)

Die Prüfungsaufgaben für die praktische und theoretische Prüfung werden auf Grundlage der Bestimmungen der (frei übersetzt) Handwerkskammer Polen.
Aktenzeichen: Handwerksgesetz vom 22.03.1989, allgemeine Fassung: Dz. U. Z 2002r Nr. 112, poz. 979, spätere Änderung: zm. Dz. U. z2003 Nr. 137, poz. 1304

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1 Kommentar »

  Universalpendel schrieb am 11 Februar 2011 um 20:23 Uhr:

[...] Nachbarn in Polen sind uns in Sachen Radiästhesie einige Nasenlängen voraus. Darüber habe ich bereits berichtet. Deshalb surfe ich, wenn die Zeit es zulässt, gerne auf polnischen Seiten. Dabei entdeckte ich [...]

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