Ein Gastbeitrag von Marianne Rattay.
www.fengshui-centrum.de
Eine kleine “filosofische” Spielerei
Keine Zauberei Wissenschaft“ flötet die Werbe Fee vor ihrem Spiegel und meint damit die Wirkung eines Haarpflegemittels Dabei ist Wissenschaft das Zauberwort unserer modernen Gesellschaft. Auch für Feng Shui Berater scheint es wichtig zu sein ihre Arbeit mit dem Flair des wissenschaftlich Belegten zu umgeben, wie man in den Texten vieler Webseiten lesen kann. Wenn etwas mit dem Untertitel wissenschaftlich belegt wird, dann muss es in unserer Weltsicht unschlagbar gut sein. Und was ist mit der Zauberei, wie weit weg ist sie denn aus unserer Erfahrung verbannt?
Wie weit sind z.B. die als exakt geltenden Naturwissenschaften von den Erfahrungen eines traditionellen Schamanen wirklich entfernt? Da gibt es Verbindungen von molekularbiologischen Erkenntnissen mit Erfahrungen in Trancesitzungen (darüber habe ich an anderer Stelle berichtet) und .welche Verbindungen sich noch durch die neuesten Forschungen der Physik und Mathematik mit den Uralten Erkenntnissen des Daoismus ergeben werden, ist ein noch sehr spannendes Kapitel. Das soll aber hier kein Erkenntnis theoretischer Diskurs werden sondern vielmehr die Frage nach der Essenz dessen, was wir so in unserem beruflichen Beratungsalltag tun und was unserer Motive sind. Umgekehrt zum Werbespruch bin ich versucht zu sagen, „keine Wissenschaft sondern Zauberei“ Aber auch das stimmt nicht so ganz, genauso wenig wie der ursprüngliche Satz.
Für mich bedeutet das in meiner Alltagspraxis, wenn ich in mir tief drinnen das tiefe Gefühl von richtig habe, dann ist es für mich auch richtig, Dann bringt es auch etwas wieder in Richtung und es ist dann nicht mehr wichtig ob es Wissenschaft oder Zauberei ist. Wichtig ist vielmehr, dass wir alles, .was wir tun, mit dem Herzen tun. Was wir das lieben, was wir machen, dann entsteht Begeisterung und das überträgt sich auf alle und alles, wo mit wir zu tun haben und damit wird alles wie verzaubert.
Dies ist ein gekürzter Beitrag aus dem Editorial FSJ 12.





